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Von Jean Paul an Johann Georg von Oerthel. Hof, 19. Oktober 1789.

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[ Hof, 19. Okt. 1789 ]
276,27

.. das Geschenk des Buchs werden Sie doch für keine Grobheit
halten, sonst wolt’ ich höflicher gewesen sein — Da ich das Glük habe,
mit einer Girlande [?] und Garnitur von Gläubigern umzogen in der 276,30
Welt herumzugehen: so kan ich Sie, da das Kreditorenkorps nicht
soviel wie Sie allein besizt, nicht eher bezahlen, bis ich die minder
reichen bezahlt habe. — Sie sehen aber, da ich soviel Schulden ge
macht, wieviel ich Satiren machen [mus], sie zu tilgen... da ich das
Blut, das Ihre Briefe kochen genug liessen, abzukühlen und zu be276,35
herschen trachtete: so sehen Sie, daß ich noch immer suche, zu sein etc.

Zitierhinweis

Von Jean Paul an Johann Georg von Oerthel. Hof, 19. Oktober 1789. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=I_288


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Textgrundlage
D: Jean Pauls Sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 1. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1956. Briefnr.: 288. Seite(n): 276 (Brieftext) und 503 (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition

Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen

K (nach Nr. 285): v. Oertel 19. Okt. i: Wahrheit 4,227. B: IV. Abt., I, Nr. 99.

Oerthel hatte in grobem Ton wegen der verliehenen Bücher (s. zu Nr. 283) und Musikalien gemahnt und sich „die Anzüglichkeiten, ja Grobheiten“ in Richters Schreiben (FB Nr. 31) verbeten. „Schicken Sie dahero mir das wiederrechtlich mitgenommene sowohl als eigen mächtig verliehnes, und Bezahlen Sie was Sie schon lang zu thun versprochen, dan bleiben Sie wer Sie in ihren Geist seyn mögen. Bey unterlasung eines als des andern werde soden nothgedrungen, meine Messures schon zu nehmen wisen.“