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Von Jean Paul an Generalgouvernement. Bayreuth, 4. Januar 1815.

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2,2

Ein höchstpreisliches Generalgou vernement geruhe, sich eine lang
verschobene Bitte vortragen zu lassen. Im Jahre 1808 wurde mir
von des vorigen Großherzogs und Fürsten Primas Königlicher Ho- 2,5
heit eine jährliche Pension von 1000 fl. rh. bewilligt, welche später
auf die Civilliste angewiesen wurde. Sie wurde lange Zeit alle
Monate, dann vierteljährig bezahlt. Das letzte Pensions-Quartal
wurde im Jahre 1813 Ende Dezembers von dem höchstlöblichen
Gouvernement berichtigt, und also durch die That selber die Fort2,10
setzung der Pension im Namen der hohen Verbündeten als Recht
anerkannt und versprochen. In der am 1ten Februar 1814 erlassenen
Bekanntmachung erklärte ein höchstpreisliches Generalgouverne
ment im Art. 6: „Alle Civilpensionen von 600 fl. und darunter wer
den vollständig, die übrigen aber überhaupt zur Hälfte, jedoch nach2,15
namlichen in Art. 3 bestimmten Maaßstabe, bezahlt. Tausend
Gulden sind das Maximum, welches vor der Hand auf Pensionen
entrichtet wird etc. etc.“ Nach dem Art. 1. wurden alle auf die Civilliste
angewiesene Gehalte, wenn sie monatlich waren, sogar ganz zu be
zahlen versprochen. Noch hab’ ich die Pension für das Jahr 1814,2,20
ungeachtet meiner an Herrn Staatsrath Steitz abgesandten Anwei-
sungen, weder ganz noch halb bezahlt erhalten.


Einem höchstpreislichen Generalgouvernement brauche ich keine
Gründe für die Gerechtigkeit meiner Bitte vorzutragen, da dasselbe
sie alle in der angeführten Verordnung selber ausgesprochen hat.2,25
Die Belohnung und Aufmunterung, welche der Fürst Primas den
Wissenschaften in einem von Deuschland lange und mit nachsichtiger
Liebe gelesenen Schriftsteller geben wollte, werden die hohen verbün
deten Mächte am wenigsten zurück nehmen, da Sie Wissenschaft wie
Gerechtigkeit gleich sehr beschirmen und lieben und beide für Deutsch- 2,30
land mit den Waffen gleichsam zurück erobert haben.


Mit solchen Hoffnungen und mit tiefem Respekt für ein höchst
preisliches Generalgouvernement verharrt



Baireuth d. 4 Jenn. 1815
unterthänigst
Jean Paul Friedrich Richter2,35
Legazionsrath

Zitierhinweis

Von Jean Paul an Generalgouvernement. Bayreuth, 4. Januar 1815. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=VII_4


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Textgrundlage
D: Jean Pauls sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 7. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1954. Briefnr.: 4. Seite(n): 2 (Brieftext) und 331 (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition

Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen

K 1 (Konzept am Schluß des Briefkopierbuchs von 1814): Ans Gouvern. * K 2 (von Emmas Hand) ohne Überschrift.

Vgl. Bd. VI, 410, 26—28. 2, 4 1808: vielmehr 1809, vgl. Bd. VI, Nr. 71; der Irrtum kehrt in Nr. 25 und 26 wieder.