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Korrespondenz

Von Jean Paul an Friedrich August von Stägemann. Bayreuth, 16. April 1814.

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Baireuth d. 16. Apr. 1814
Euer Hochwolgeboren 370,27

hab’ ich bisher desto öfter innerlichen Dank gesagt, je länger ich
den schriftlichen aufgeschoben. Ich wollte für den letzten gern die
ganze Entscheidung abwarten. Gleichwol hab’ ich jetzo Ihnen nur370,30
eine halbe zu melden.


Für das letzte Vierteljahr von 1813 wurde mir im Jenner die
Pension bezahlt. Als ich dieß in einem Aviso-Briefe an den aus
zahlenden Staats Rath Steitz für eine Genehmigung ihrer Fort-
setzung annahm: so schrieb mir dieser zurück, er habe bei dem371,1
Minister v. Hügel um Verhaltungsbefehle nachgesucht und dieser
habe eine — Abschrift der Genehmigungsurkunde verlangt. Ich
antwortete, diese bestehe in meinem Schluße aus einer Thatsache,
so wie aus der gedruckten Bewilligung des General-Gouvernements371,5
für halbe oder ganze Auszahlung der Pensionen, auch der Civilliste.


„Auch ohne, schrieb ich weiter, auf die Gebräuche des europäischen
„Völkerrechts zu rechnen, glaubt’ ich bisher nicht nöthig zu haben,
„die beschwerliche Menge der Bittsteller an höhern Orten zu ver
„mehren, da mir ein dreißigjähriges Schriftstelleramt und die Weise,371,10
„wie dasselbe von Deutschland gerichtet wurde, die Fortdauer der
„ersten und einzigen Belohnung, die ich von einem Fürsten erhalten,
„in einer neuen Zeit versprach, wo die Gerechtigkeit der deutschen
„Schutzgötter eben so glänzt als die Tapferkeit derselben.“


Darauf reicht’ ich meine Quittung für die Monate Jenner, Fe371,15
bruar und März durch einen Kaufmann zum Erheben der Zahlung
ein — und dieser erhielt die Antwort, „die Pension werde vor der
„Hand nicht bezahlt.“


Seitdem schrieb ich weiter nichts in der Sache als die — vorigen
Zeilen an Sie, verehrter H. Staats Rath! Ihrer Güte und Ihrer371,20
Einsicht überlass’ ich Segel und Kompaß dieser Jasons Fahrt.

Es schmerzet mich, daß auch ich ein Mehrer Ihres Reichs von
Geschäften durch die Privat-Akten — die weder acta sanctorum
noch eruditorum sind — habe werden müßen. — Ihr Bewußtsein
belohne Sie. Ich danke Ihnen innig für alles was Sie thaten371,25
und thun werden.



Euer Hochwolgeboren
ergebenster
Jean Paul Fr. Richter

Zitierhinweis

Von Jean Paul an Friedrich August von Stägemann. Bayreuth, 16. April 1814. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=VI_860


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Textgrundlage
D: Jean Pauls Sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 6. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1952. Briefnr.: 866. Seite(n): 370-371 (Brieftext) und 573-574 (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition

Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen

H: Germ. Museum, Nürnberg. 4 S. 8°. K: Staats Rath Stegemann in Berlin 16 Apr. 16[!]. i: Wahrheit 8, 17. J: Briefe u. Aktenstücke... aus dem Nachlaß von F. A. von Stägemann, 1. Bd., 1899, S. 324, Nr. 227. 371,21 Jasons Fahrt] aus Sache H

Vgl. Nr. 844, 893, 934. Eine Fußnote zu i gibt an, Stägemann habe sich der Sache sehr angenommen, aber obschon er sie in Frankfurt, Paris und London betrieb und an Jean Paul schrieb, daß er nicht ruhen werde, bis er sie zu seiner Zufriedenheit beendigt habe, doch nichts ausrichten können (IV. Abt., EB 117). An Scheffner schreibt am 24. April 1814 Stägemann : „Zu fällig wohnte ich [in Frankfurt] mit dem Fürsten Metternich in einem Hause ... Er hatte Werner mündlich die Fortdauer seiner Pension zugesagt und äußerte gegen mich, daß ich des Herrn Staatskanzlers [Hardenberg] Consens auswirken möchte. Ich übernahm es auf die Bedingung, daß der Fürst dagegen auch Jean Paul’s Pension von 1000 Gulden genehmige. Er versprach es, und ich stimmte den Herrn Kanzler für Beide. Als ich aber den Herrn von Stein, der das Großherzogthum Frankfurt administrirt, wegen der Ausführung des gefaßten Beschlusses anging, ließ er mich mit den Worten an: ‚Was interessiren Sie sich doch für ein Paar Narren?‘ Unsere Discussion endete mit einer Vertagung der Sache, und ich reiste darüber fort, höre aber hier [in Berlin], daß Jean Paul seine Pension fortbezieht, ohne sich selbst weiter an jemand gewendet zu haben ...“ (Blätter für literarische Unterhaltung, 1846, I, 686.). Joh. Alois Jos. Freiherr von Hügel (1753—1826) war 1813 k. k. Minister und Zivilgouverneur in Frankfurt a. M.