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Korrespondenz

Von Jean Paul an Karl Friedrich Heinrich Graf von der Goltz. Bayreuth, 6. Oktober 1808.

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[Fehlbrief-Regest]

65. An Graf von der Goltz in Weimar(?). Bayreuth , 6. Okt. 1808. A: Nr. 185. Vgl. A: „Ihren Brief v. 6ten d. schickte man mir heute von Weimar zu ...“ — Aus einem Brief von Rosaliens verheirateter Schwester Therese Lentz aus Berneck an Karoline Richter v. 2. Juni 1808 (H: Berlin JP, J: Hesperus Nr. 8, S. 37—39) ergibt sich, daß Goltz auf Jean Pauls Brief (Nr. 488) hin sein Bild geschickt, aber wieder, wie in seinen früheren Briefen, in unbestimmten Wendungen auf Hindernisse hingewiesen hatte, die sich seiner Verbindung mit Rosalie entgegenstellten. Karoline hatte seine Briefe Therese vorgelegt und um ihre und ihres Mannes Ansicht gebeten. Therese spricht sich — auch im Namen ihres Mannes — entschieden gegen die Verbindung aus, da sie den Charakter und das Verhalten des Grafen ungünstig beurteilt und auch Rosaliens Liebe nicht für echt hält; keinesfalls dürfe Rosaliens Bild ohne Wissen ihrer Eltern an Goltz geschickt werden. — Es ist auch ein vom 1. Okt. 1808 datierter Brief Rosaliens an Goltz vorhanden (H: Berlin JP, J: Hesperus Nr. 8, S. 39f.), den sie, wie sie selber darin angibt, unter erstmaligem Bruch ihres vor Jahren ihrer Mutter gegebenen Versprechens (nicht mit G. zu korrespondieren) ohne Wissen ihres „treuen Freundes“ (Jean Paul), aber mit Einwilligung seiner „edlen Gattin“ geschrieben hat, eine Art Abschiedsbrief, da ein Wiedersehen der Liebenden aus einem Grunde gestört werde, den sie von ihrem väterlichen Freunde (Jean Paul) nicht ohne die tiefste Erschütterung erfahren habe (vermutlich die Nichteinwilligung von Goltz’ Vater). Sie glaubt annehmen zu dürfen, daß sein Verhalten nur von Rücksicht auf ihr Wohl, nicht aber von Zweifel an ihrer Liebe bestimmt werde. Sie habe ihm ihr Herz rein und treu bewahrt und werde es auch künftig keinem andern schenken. — Karoline bittet in einem Billett v. 5. Okt. 1808 (H: Apelt) Emanuel um seinen Besuch am Nachmittag, „weil ich Sie allein als Richter über den Richter in einem Streitpunkt der Freundschaft anerkennen kann, und weil Ihr Rath oder Ihr Urtheil diesen bestimmen wird.“ Vermutlich handelte es sich um die Frage, ob Rosaliens obiger Brief an Goltz abgeschickt werden dürfe. Die Tatsache, daß sich der Brief in Jean Pauls Nachlaß befand, spricht dafür, daß er nicht abgeschickt wurde. Jean Pauls Brief an Goltz wird vermutlich die Anfrage enthalten haben, ob sein Verzicht auf Rosalie als endgültig anzusehen sei. Vgl. Nr. 602†.
Zitierhinweis

Von Jean Paul an Karl Friedrich Heinrich Graf von der Goltz. Bayreuth, 6. Oktober 1808. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=V_65-fb


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Textgrundlage
D: Jean Pauls sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 5. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1961. Briefnr.: 686. Seite(n): (Brieftext) und (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition