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Von Jean Paul an Christian Otto. Hof, 29. Februar 1796.

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[ Hof, 29. Febr. 1796 ]
159,25

Ich habe ein wenig darin geblättert — denn ich durfte, weil ichs
doch gedrukt hätte auch durchblättern dürfen — und fand es anders;
gieb mir es (einmal) wieder. Das Avertissement wurde nicht meinet
wegen, sondern für den Verfasser der zurükkommenden Rezension
beigelegt. — Kretschman begieng die Unschiklichkeit, es ohne Couvert 160,1
zu schicken. Ich riethe dir etwas für Göttingen zu machen — oder
dieses sogar zu schicken.

Zitierhinweis

Von Jean Paul an Christian Otto. Hof, 29. Februar 1796. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=II_250


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Textgrundlage
D: Jean Pauls Sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 2. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1958. Briefnr.: 251. Seite(n): 159-160 (Brieftext) und 443-444 (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition

Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen

H: Berlin JP. Präsentat: den 29 Febr. 96. 159,28 Avertissement] davor gestr. beigelegte 29 für den] aus wegen des

Schäfer hatte am 28. Februar Ottos „Theodorus“-Manuskript zurückgeschickt; es sei zu spät angekommen, um noch in das (inzwischen eingegangene) Journal aufgenommen zu werden. „Herr Kretschmann hat, ich weiß nicht was für ein Rätsel darin finden wollen, daß er in dem Brief, der das Manuskript begleitete, auf den 9. November, der zugleich sein Geburts- und sein Namenstag [Theodor] ist, aufmerksam gemacht wurde.“ Schäfer hatte die Anzeige des von Professor von Berg in Göttingen be- gründeten Journals „Deutsches Staatsmagazin“ beigelegt, zu welchem er Beiträge aus dem Gebiete des Territorialstaatsrechts zu liefern aufgefordert worden sei.