Von Jean Paul an Johann Bernhard Hermann. Töpen bei Hof, 18. April 1788.
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Da dein Gedächtnis so schwach wie dein Magen ist: so kan ichs nicht dem Zufal überlassen, daß er dich darauf bringe, daß du mir [3, und nicht 1 Band von Haller] versprochen.. Wenn du vor dem Sontag abfliegst: so wünsch’ ich dir die allerunglüklichste Reise und wenn die nach Medina ziehenden Got bitten, daß er sie auf kein häsliches [Gesicht] möge stossen lassen: so bitt’ ich dan, daß er dich auf kein schönes treffen lasse.... Die Mondstralen erwärmen dich so, daß ich mir die Sache ohne [Hülfe] eines konvexen Glases von der grösten Brenweite gar nicht zu denken vermag.
Zitierhinweis
Von Jean Paul an Johann Bernhard Hermann. Töpen bei Hof, 18. April 1788. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=I_215
Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen
K: An Herman den 18 April. B: IV. Abt., I, Nr. 75. A: IV. Abt., I, Nr. 76. 238, 29 ergänzt aus A 31 Medina] aus Mekka
Richter studierte und exzerpierte in dieser Zeit eifrig Albrecht von Hallers achtbändige „Elementa physiologiae corporis humanae“, Lausanne 1757—66, deutsch von J. S. Halle, Berlin 1762—76; vgl. I. Abt., II, 289,21f., 357,31ff. Hermann hatte in B gebeten, „den bestellten Theil von Haller“ bei seinem Vater abholen zu lassen; in A schreibt er, er habe auf Richters Wunsch „die 3 besagten Bände“ zurückgelassen; Richtermöge sie so bald als möglich abholen, durchlesen und zurückschicken. Nach B wollte er am Sonnabend (19. April) nach Erlangen abreisen; er habe es am Sonntag (13. April) abend vorgezogen, mit seinen Hausleuten im Mondschein „wonniglich“ spazierenzugehen, statt einer Gesellschaft bei den Ottos, in der auch Richter war, beizuwohnen.