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Korrespondenz

Von Jean Paul an Emanuel Osmund. Bayreuth, 10. März 1817.

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[ Bayreuth, 10. März 1817 ]
104,17

Guten Morgen, Alter! Der neueste Verbrennprozeß wundert
mich am wenigsten, da C. allerlei frohe Träume, wenigstens früher,
in ihrem Bette gehabt haben mag. Das Herrlichste ist, daß Sie104,20
doch Ihre herrlichen Briefe aufbewahret haben, für deren Veran
lassen allen Korrespondentinnen zu danken ist. — Hätt’ ich einem
Fürsten in einem Romane eine Rede anzudichten: eine bessere als
die des Würt[embergischen] Königs fiele mir nicht ein. — Hier ist
mein Freiexemplar des Morgenblattes, das Sie nun zugleich 104,25
bequem und unzertheilt lesen können — und das Sie schon heuer
noch hindurchbringen.

Zitierhinweis

Von Jean Paul an Emanuel Osmund. Bayreuth, 10. März 1817. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=VII_264


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Textgrundlage
D: Jean Pauls sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 7. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1954. Briefnr.: 264. Seite(n): 104 (Brieftext) und 373 (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition

Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen

H: SBa. Präsentat: 10 Mart. 17.

C. = Caroline Goldschmidt (s. Nr. 17†), die bei Emanuels Verheiratung ihre Briefe an ihn zurückgefordert und dann anscheinend verbrannt hatte. Der seit 30. Okt. 1816 regierende, mit der verw. Herzogin von Oldenburg (s. Nr. 99) vermählte König Wilhelm von Württemberg hatte am 3. März 1817 die Ständeversammlung in Stuttgart mit einer Rede eröffnet, worin er den (hauptsächlich von Wangenheim ausgearbeiteten) Verfassungsentwurf zur Annahme empfahl; s. Allgemeine Zeitung v. 5. März 1817, Nr. 64.