Von Jean Paul an Generalgouvernement. Bayreuth, 4. Januar 1815.
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2,2Ein höchstpreisliches Generalgou vernement geruhe, sich eine
lang
verschobene Bitte vortragen zu lassen. Im Jahre 1808
wurde mir
von des vorigen Großherzogs und Fürsten Primas Königlicher Ho-
2,5
heit eine jährliche Pension von 1000
fl. rh. bewilligt, welche später
auf die Civilliste angewiesen
wurde. Sie wurde lange Zeit alle
Monate, dann vierteljährig
bezahlt. Das letzte Pensions-Quartal
wurde im Jahre 1813 Ende
Dezembers von dem höchstlöblichen
Gouvernement berichtigt, und
also durch die That selber die Fort2,10
setzung der Pension im Namen der hohen Verbündeten als Recht
anerkannt und versprochen. In der am 1ten Februar 1814
erlassenen
Bekanntmachung erklärte ein höchstpreisliches
Generalgouverne
ment im Art. 6: „Alle
Civilpensionen von 600 fl. und darunter wer
den vollständig, die übrigen aber überhaupt zur Hälfte, jedoch nach2,15
namlichen in Art. 3 bestimmten Maaßstabe, bezahlt. Tausend
Gulden sind das Maximum, welches vor der Hand auf Pensionen
entrichtet wird etc. etc.“ Nach dem Art. 1. wurden alle auf
die Civilliste
angewiesene Gehalte, wenn sie monatlich waren,
sogar ganz zu be
zahlen versprochen. Noch
hab’ ich die Pension für das Jahr 1814,2,20
ungeachtet
meiner an Herrn Staatsrath Steitz abgesandten Anwei-
sungen, weder ganz noch halb bezahlt
erhalten.
Einem höchstpreislichen Generalgouvernement brauche ich keine
Gründe für die Gerechtigkeit meiner Bitte vorzutragen, da dasselbe
sie alle in der angeführten Verordnung selber ausgesprochen
hat.2,25
Die Belohnung und Aufmunterung, welche der
Fürst Primas den
Wissenschaften in einem von Deuschland lange und mit
nachsichtiger
Liebe gelesenen Schriftsteller geben wollte, werden die hohen
verbün
deten Mächte am wenigsten zurück
nehmen, da Sie Wissenschaft wie
Gerechtigkeit gleich sehr
beschirmen und lieben und beide für Deutsch-
2,30
land mit den Waffen gleichsam
zurück erobert haben.
Mit solchen Hoffnungen und mit tiefem Respekt für ein höchst
preisliches Generalgouvernement verharrt
Baireuth d. 4 Jenn. 1815
Jean Paul Friedrich Richter2,35
Legazionsrath
Zitierhinweis
Von Jean Paul an Generalgouvernement. Bayreuth, 4. Januar 1815. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=VII_4
Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen
K 1 (Konzept am Schluß des Briefkopierbuchs von 1814): Ans Gouvern. * K 2 (von Emmas Hand) ohne Überschrift.
Vgl. Bd. VI, 410, 26—28. 2, 4 1808: vielmehr 1809, vgl. Bd. VI, Nr. 71; der Irrtum kehrt in Nr. 25 und 26 wieder.