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Korrespondenz

Von Jean Paul an Lorenz Heinrich Wagner. Bayreuth, 1811 oder 1812.

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[ Bayreuth, 1811 oder 1812? ]

Guten Morgen! Hier send’ ich Ihnen das Beste von Jacobi gegen Kant. Darauf hab’ ich Ihnen noch sein erstes Schreiben gegen Schelling zu geben. — Anbei folgen 6 Trabanten um Sie Uranus, da Ihnen gestern die Spiritualität des Weins gefallen. Wahrlich jetzt unter den Plaggeistern der Zeit braucht man den Weingeist als spiritus familiaris neben sich zu haben und ich lasse mir gern von ihm einflößen.

Zitierhinweis

Von Jean Paul an Lorenz Heinrich Wagner. Bayreuth, 1811 oder 1812. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=VI_590a


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Textgrundlage
D: Jean Pauls Sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 6. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1952. Briefnr.: 592. Seite(n): 243 (Brieftext) und 529 (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition

Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen

H und J: Kat. 681 Stargardt (Juni 2005), Nr. 258; ehem. Dr. Ernst Meyer, Coburg, davor Autogr. Kat. 48 Antiquariat V.A. Heck (Wien 1928), Nr. 203.

Der Adressat ergibt sich aus Nr. 763 und 821 a. Wagner arbeitete an einer Geschichte der Philosophie, s. Nr. 799. Jacobi gegen Kant: wohl die Schrift „Über das Unternehmen des Kritizismus, die Vernunft zu Verstande zu bringen“, s. Bd. IV, Nr. 80 und 299. Jacobis erstes Schreiben gegen Schelling: wohl die drei Briefe an Köppen, die als Anhang zu dessen Schrift „Schellings Lehre“ (1803) erschienen waren, s. Nr. 821a und Br. IV, 264† (Nr. 401). (Jacobis zweite Schrift gegen Schelling, „Von den göttlichen Dingen und ihrer Offenbarung“, erschien 1811; dies ist also der terminus a quo des Billetts.)