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Korrespondenz

Von Jean Paul an Christian Otto. Bayreuth, August 1813.

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[ Bayreuth, Aug. (?) 1813 ]
341,30

Lieber Otto! Hier schick’ ich dir mehr Spaßes als (wenigstens
vor der Hand) Rathfragens wegen die Akten eines rachsüchtigen
Schurken, wie ich ihn jetzo auch von andern nennen höre. Ich ließ
blos zurücksagen: „er sei nicht recht bei sich, ich hätt ihm nichts342,1
zu antworten und zöge vor Martini nicht aus.“ Du weißt, daß
ich einen Monat früher in das Ein Vierteljahr leere Quartier
gezogen, für welchen er kein Geld wollte und ich ihm 10 Bouteillen
Wein gab. Dießmal soll mir ein schon voraus gewonnener Prozeß342,5
lieb sein. — Verliere ja kein Blatt. Hier schärft und blendet zu
gleich das Laster den Blick. — Meine Langmüthigkeit, die ihm
noch immer den Boden mit Getraide ließ, soll morgen aufhören.


Nach Jakobi fragte er mich noch, ob ich aufkündigte.

Zitierhinweis

Von Jean Paul an Christian Otto. Bayreuth, August 1813. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=VI_788


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Textgrundlage
D: Jean Pauls Sämtliche Werke, Historisch-kritische Ausgabe. Dritte Abteilung, Band 6. Hrsg. v. Eduard Berend. Berlin: Akademieverlag, 1952. Briefnr.: 790. Seite(n): 341-342 (Brieftext) und 562 (Kommentar). Konkordanzen Druck-Digitale Edition

Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen

H: Berlin JP. 342, 6f. zugleich das Laster] aus die Bosheit

Auf der Rückseite steht von Karolinens Hand: „Apotheker Braun“. Dieser hatte offenbar Richters die Wohnung aufgekündigt und verlangt, daß sie schon einen Monat früher (als zu Martini) auszögen, da sie auch einen Monat früher eingezogen seien (s. Nr. 541f.). Vgl. II. Abt., V, 373, Nr. 221.