Jean Pauls Pension

Im Oktober 1808 übersandte Jean Paul Karl Theodor von Dalberg, dem Fürstprimas des Rheinbundes, ein Exemplar seiner "Friedens-Predigt" mit einer Zueignung und der Bitte um finanzielle Förderung. Dalberg dankte zunächst mit dem Geschenk von 100 Dukaten und gewährte Jean Paul ab April 1809 eine jährliche Pension von 1000 Gulden. Zu Beginn des Jahres 1812 erhielt Jean Paul das Angebot einer Professur in Aschaffenburg, um die Förderung auf Dauer und von Dalbergs Person unabhängig zu sichern, was er jedoch ausschlug. Als Dalberg im November 1813 als Großherzog von Frankfurt und Primas des Rheinbundes zurücktrat, stand die Fortzahlung der Pension in Frage und wurde zunächst ausgesetzt. Im Dezember 1815 erhielt Jean Paul jedoch die Zusage durch den Grafen von Montgelas, dass die Pension mit Bayerischen Staatsgeldern weitergezahlt und der Betrag für die Jahre 1814 und 1815 nachträglich erstattet werde.
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