Von Caroline Richter an Johann Friedrich Freiherr Cotta von Cottendorf. Bayreuth, 21. Oktober 1826, Sonnabend

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Hochwohlgebohrener Herr Geheimer Rath!

Es war mir so unerwartet als unangenehm, daß es Ihnen nicht gefällig war, meine billigen und gegenseitige Verständigung bezweckenden Fragen zu beantworten , was abgesehen von jedem besonderen Vertrag, wie mir scheint im Allgemeinen und in Beziehung auf Ihre eigenen Grundsätze , Willensmeinung und Handelsweise recht gut hätte geschehen können.

Indessen bestimmt, neben den vorhandenen anderen Umständen, auch dies mich, hiermit zu erklären, daß ich Ihrer Buchhandlung eine zweite Auflage der in derselben erschienenen einzelnen Schriften meines verewigten Mannes (was ohnedem ohne neue Honorar-Stipulierung nicht geschehen könnte) nicht übertragen kann. Was die erste Ihnen übertragene Ausgabe betrift: so habe ich mich darüber und über Ihre Gerechtsame in der Schrift erklärt, welche ich an die Königliche Würtembergische Regierung, auf deren |2 Auffoderung habe gelangen lassen . Durch den ganzen Inhalt dieser Ew. Hochwohlgeboren nunmehr gewiß zugekommenen Erklärung muß ich mich gegenwärtig beziehen und bemerken, daß ich bei demselben um so mehr beharren muß, als ich mich auf die rechtlichen Verhältnisse bezogen habe, die in der Buchhändlerwelt, nach Ihrem Vorausgang und vermöge Ihres vielbedeutenden Einflusses eingeführt worden sind, und nach welchen Sie Selbst, verehrter Herr Geheimrath in der neueren Zeit fort und fort gehandelt haben, sollten sie auch früher, und ehe diese Norm feststand, in einem einzelnen Falle vertrags und ausnahms weise etwas Anderes beliebt haben .

Was die Selina betrifft: so glaube ich, daß es nunmehr für beide Theile das Beste seyn wird, wenn die Unterhandlungen (welches von nun an von meiner Seite geschieht) für abgebrochen angesehen werden, zumal da Ew Hochwohlgeboren dieß Selber zu erkennen gaben, indem Sie äußern, daß ich wegen Unterlassung der Selina nicht genirt sei. |3

In Rücksicht der Nachzahlung bei der Levana von 511 Fl. 12 xr. ist eine Zeitbestimmung nicht gemacht worden, die Sie gewiß vorgemerkt haben würden, und die Sie dieser um so mehr mit Recht bezweifeln, als sie kaum denklich: weil der Zeitpunkt des vollendeten Absatzes einer bestimmten Anzahl von Exemplaren unmöglich vorauszusehen ist. Da ich nun, Ew. Hochwohlgebohren Erklärung nach, über diese Summe disponieren kann: so habe ich auf Ihre Handlung an die Ordre des Herrn Simon Uhlfelder eine Zuweisung von 511 fl. 12 xr. nach Sicht zahlbar, abgegeben, auch dieselbe davon benachrichtiget .

Da Ihr Brief vom 9 ten October gerade am 12ten, dem Hochzeittage meiner Tochter, dem ältesten Kinde Jean Pauls! in meine Hände kam; glaubte ich ein neues Geschenk aus den Händen eines Freundes des Seeligen ströme auf sein Kind nieder: und nemlich Friede und Beruhigung dem armen Mutterherzen das so viel gelitten, und welches diese unseeligen Verhandlungen mit einem unbeschreiblichen Schmerze führt.

Mit dem innigsten Wunsche, Ihres und Ihrer edlen Gemahlin Wohlergehens.

Ew Hochwohlgeboren


ergebenste Caroline
Richter geb. May er

Bayreuth
den 21 ten October
1826.
Zitierhinweis

Von Caroline Richter an Johann Friedrich Freiherr Cotta von Cottendorf. Bayreuth, 21. Oktober 1826, Sonnabend. In: Digitale Edition der Briefe aus Jean Pauls Umfeld, bearbeitet von Selma Jahnke und Michael Rölcke (2020–). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/umfeldbriefbrief.html?num=JP-UB0662


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Textgrundlage

H: DLA, Cotta-Archiv
1 Dbl. 4°, 3 S. Auf S. 3 unter dem Datum am Briefschluß Präsentat von Cottas Hand: 26 [Oktober 1826].


Korrespondenz

B: Von Johann Friedrich Freiherr Cotta von Cottendorf an Caroline Richter. Stuttgart, 9. Oktober 1826, Montag
A: Von Johann Friedrich Freiherr Cotta von Cottendorf an Caroline Richter. Stuttgart, 26. Oktober 1826, Donnerstag