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Baireuth, den 1. Februar 1818
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Obwohl ich bezweifeln muß, daß der beiliegende Aufsatz einen Platz im Morgenbl. finden könne, und daß alle darin geäußerte Gedanken Ihren Grundsätzen entsprechend sein oder Ihren Beifall erhalten möchten: so wage ich doch, Ihnen denselben zu übersenden und anzufragen: ob es nicht möglich sei, daß er in einer der andern Zeitschriften, die unter Ihrer Leitung erscheinen, z. B. in den Beobachter, aufgenommen werden könne. Ich glaube dies um so mehr erbitten zu dürfen und zu müssen, weil ich der Meinung bin, daß man sich gegenwärtig mit den Vertheidigern des Nachdrucks gar nicht mehr abgeben, sondern nur, recht fest das halten müsse, was positiven Rechtens sowohl durch Herkommen ist, als besonders vermöge der Bundes-Akte. Ich bin ferner der Meinung, daß jetzo Alles zur Sprache gebracht werden müsse, was einzelne Regierungen gegen diesen positiven Rechtszustand sich erlauben, um dadurch desto eher ein Ende der anarchischen Verhältniße herbeizuführen, in welchen wir |2 uns befinden. Sie sind um so beklagenswerther, weil die Verwerfung des Nachdrucks klar u deutlich ausgesprochen, und die Bundes-Versammlung nur zur Entwerfung einer Exekuzions-Ordnung in Beziehung auf das vorhandene Gesetz zu machen beauftragt ist; indessen aber einzelne Regierungen, und namentlich die Würtemberger, so handeln, und in ihren Landen – z. B. einen abscheulichen, "Stunden der Andacht" feiernden Mäcken (Jean Paul hätte seinen Saturn-Geleiter den Namen Macklott -Macken geben sollen), so handeln lassen, als sei für sie keine Verpflichtung, sondern eine gesetzlose Willkühr vorhanden.

Können die Fragmente abgedruckt werden: so erbitte ich mir, nach vollendetem Abdruck, ein Exemplar desselben nebst einem verhältnißmäßigen Honorar. Sollte der Abdruck nicht statt finden können: so bitte [...] ich das Manuskript zu vernichten, indem ich eine Abschrift zurückbehalten habe Sollte ich innerhalb drei Wochen keine Nachricht erhalten: so will ich annehmen, daß diese Vernichtung erfolgt sei. In Beziehung auf die "Erörterungen" , welche sich im Liter. Blatt N. 36 vom v. J. befinden, beziehe ich mich auf mein Schreiben vom 9 Sept. v. J. und erlaube mir nochmals die Bitte, daß Sie die Gewo h g enheit haben u mir ein Exemplar de s r N. 36 zukommen lassen möchten, zumal deswegen, weil ich keine Abschrift des Manuskripts zurückbehalten habe.

|3 Es haben sich in die "Erörterungen" einige bedeutende Druckfehler eingeschlichen, welche ich Ihnen hiermit anzeigen will

N. 36 p. 141 Zeil. 2. l. Anhang st. Anfang,
" 144 Kol. 2. Z. 34. historisch-treue st. historische treue
" 145 " 1 " 31 ist folgende Stelle ganz unrichtig: "und den er hernach nicht beklagen wollte." Ohne Einsicht des Manuskripts vermag ich sie aber nicht zu berichtigen; weswegen sie eben auf sich beruhen mag.
ib. " 2 " 7. l. erfoderte st. erfodert
p. 146 " 1, " 34 " und dem Badenschen Landrechte st. und Bad. Landr.
" ib " 2 " 4 " l. nicht daran gedacht st. wurde auch daran gedacht.

In Ihrem gefälligen Schreiben d v om 27 Nov. v. J. haben Sie mir erlaubt, einen Aufsatz über die Seekaperei für die Annalen einsenden zu dürfen ; da ich aber, weil s S ie mit dieser Erlaubniß fast ein Vierteljahr gezögert, hatten, an Ertheilung derselben verzweifelt hatte: so habe ich diesen Aufsatz den "Zeiten" einverleiben lassen , aber auch unter der Hand vernommen, daß e s r ohne meine Genehmigung u ohne mein Wissen auf das ungebührlichste verstümmelt worden sein soll. Indessen bin ich Willens, von meinem (gegen die Seekaperei gerichteten), Versuch einer Darstellung der Lizenzen-Geschichten, |4 eine ganz umgearbeitete, zweite Auflage erscheinen zu lassen, um besonders – was mir jetzo sehr zeitgemäß scheint – darzuthun: daß, ohne allgemeine Abstellung der Seekaperei, die Seeräuberei der Barbaresken nicht abgestellt werden könne.

Ich wage nicht, Ihnen den Verlag dieser kleinen Schrift (von etwa 8 Bogen) anzubieten, frage aber dennoch an, ob sie nicht wenigstens nach u nach in den "E. Annalen" erscheinen könne. Mit so großer Lust u Freude ich auch an die Umarbeitung dieses Schriftleins gehen würde: so muß ich mir dieselbe dennoch versagen, so lange ich nicht die Aussicht gewinnen kann, auf deren Abdruck sicher hoffen zu dürfen. Sie würden mir daher eine ungemeine Gefälligkeit erzeigen, wenn Sie nicht nur meine Anfrage mit gütiger Nachsicht aufnehmen, sondern mir so bald als möglich, ein Ja oder Nein zukommen lassen wollten.

Ich kann mich nicht enthalten, auch anzuführen, daß ich in Beziehung auf die Nachdruckerei nichts für nachtheiliger halte, als Vergleichungen mit andern Rechtsverhältnißen. Man sagt, daß Vergleichungen überhaupt hinkend sind, in dieser Sache sind sie noch mehr; sie sind wie gesagt, recht ungleich daher glaube ich, daß die Erwähnung der Steindruckerei den Krausen vortheilhafter ist, als s. rechtmäßigen Gegnern. Vergebung für diese Aeußerung u für die lange Schreiberei.

Mit inniger Hochachtung Ihr ergebenster Otto

Zitierhinweis

Von Georg Christian Otto an Johann Friedrich von Cotta. Bayreuth, 1. Februar 1818, Sonntag. In: Digitale Edition der Briefe aus Jean Pauls Umfeld, bearbeitet von Selma Jahnke und Michael Rölcke (2020–). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/umfeldbriefbrief.html?num=JP-UB1345


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Textgrundlage

H: DLA, Cotta-Archiv
1 Dbl. 8°, 4 S.


Korrespondenz

Präsentat auf S. 3 aoR: Otto 1n Febr. 1818, darunter unleserl. Angaben, darunter: 9 May