Von Georg Christian Otto an das Landes-Industrie-Comptoir. Bayreuth, 2. August 1817, Sonnabend

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B. d. 2 August 1817.

Ein günstiger Zufall führte mir vor Kurzem das August-Heft des Journals für Literatur, Mode p (von dem ich in der Regel nichts zu sehen bekomme) und in demselben die Verhandlungen in die Hände, welche sich im Artikel: Offene Fehde gegen d en ie Nachdruker , befinden, und auf das Karlsruher Büreau der Deutschen Klassiker sich beziehen. Diese veranlaßten mich die beiliegenden "Erörterungen" niederzuschreiben, und eine ältere "Erklärung, die Würtemb. Gesetze betreffend" , wieder hervorzusuchen. Beide Aufsätze habe ich für das Opposizions-Blatt bestimmt. Im Fall sie in dasselbe aufgenommen werden können, erbitte ich mir von dem Abdruck Ein Exemplar und überlasse Ihnen die Bestimmung des Honorars. Sollte es möglich sein, daß mir, außer dem meinigen, noch zwei Exemplare des Abdrucks mitgetheilt werden könnten: so würde ich sie dazu anwenden, daß ich sie einem Badenschen u einem Würtemb. Staatsmanne mittheilte, mit denen ich in einigen Verhältnißen stehe. Sollten die beiden Aufsätze in dem Oppos. Bl. keine Stelle finden können: so bitte ich um die einzige Gefälligkeit, mir dieselben sogleich zurückzusenden. Sollten |2 (wenn die Aufsätze abgedruckt werden) einzelne Stellen anstößig scheinen: so genehmige ich im voraus das Streichen derselben; doch bitte ich, wenn es vorgenommen wird, nach dem Abdruck mir das Manuskript mit zurückzusenden. Ich halte für nöthig, den, von mir aufgestellten, und, wie mir scheint, einzig richtigen, rechtlichen und historischen Gesichtspunkt festzuhalten, und demselben gemäß die Maßregeln der einzelnen Regierungen zu erörtern. Es könnte scheinen, daß ich mich in der Erklärung des Badenschen Gesetzes einer Partheilichkeit für [...] die Schriftsteller schuldig gemacht habe; ich muß mich aber (und glaube mich dabei nicht zu täuschen) davon selbst freisprechen, und glaube und hoffe, daß auch Sie dies thun werden, theils weil Sie genauer, als irgend Jemand, das jetzige deutsche Bücher-Wesen übersehen, und mithin beurtheilen können, wie gering meine Ansprüche auf Theilnahme an dem armen Gewinn sein können, welcher den Schriftstellern zu Theil wird; theils weil Sie vielleicht mit mir glauben werden, daß meine Ansicht der Sache in folgerechter Beziehung mit dem Badenschen Gesetze steht.

Vor kurzem ist bei Macklot in Stuttgart ein Schriftchen: "Uiber (d. i. Für) den Nachdruck" erschienen, das sie wahrscheinlich |3 schon kennen, das ich aber noch nicht gelesen, ungeachtet ich in meinen Erörterungen zwei Stellen daraus angeführt und widerlegt habe. Ich erwähne dieses Schriftchens, das für die Allemannia bestimmt war, aber aus, mir unbekannten, Ursachen nicht aufgenommen wurde, aus dem Grunde, weil es (wie ich ganz zuverlässig weiß) bestimmt ist, um zum Nachtheil der guten Sache bei der Bundes-Versammlung zu wirken . Sollte vielleicht der baiersche Gesandte die Meinung des Verfasser über und für den Nachdruck theilen: so dürfte nicht bezweifelt werden, daß Alles aufgeboten werden möchte, um durch diesen Gesandten auf die übrigen u auf die Bundes-Versammlung zu wirken. Ich theile Ihnen diese Nachricht im Vertrauen mit, um Sie in den Stand zu setzen, Ihren Gegenwirkungen die gehörige Richtung zu geben. Wenn ich das erwähnte Schriftchen gelesen haben, und etwas darüber zu sagen für nöthig finden werde: so will ich – im Fall Sie es genehmigen – einen Aufsatz für das Oppos.bl. machen, und darin auch auf die Mäkeschen und Wiener verdrehenden Anmerkungen zu der Denkschrift der Buchhändler Rücksicht nehmen.

Da jetzo bei der Bundes-Versamlung zum Vorschein kommt, daß die guten, für uns Deutsche so besorgten, Engländer |4 den Barbaresken ein Kriegs- u Kaperrecht besonders in Beziehung auf Deutschland zubilligen; da die Südamerikaner die deutschen Schiffe kapern, weil Deutschland zur See unbewafnet ist: so scheint mir das barbarische Kaperrecht, auf dessen allgemeine Ausrottung jeder gerechtigkeitliebende Mann hinarbeiten sollte, eine besondere Bedeutsamkeit zu gewinnen u der Zeitpunkt zu sein, in welchem man auf die Schreckniße desselben die öffentliche Aufmerksamkeit lenken müßte. Ich frage daher bei Ihnen an, ob Sie nicht geneigt sind, den Verlag einer kleinen, etwa 7 DruckBogen ausmachenden, Schrift zu übernehmen , welche enthält:

"Zerstreute, völkerrechtliche Betrachtungen
über
die Versuche, welche bis jetzo zur Abstellung
der Seekaperei
gemacht worden sind."

Sollte dieser Titel nicht zusagen: so würde sich leicht ein anderer auffinden lassen. Die Bestimmung des Honorars, der Zahl der Exemplare würde ich Ihnen ganz überlassen. Das Manuskript könnte ich sogleich übersenden. Ein schneller Druck und die, Ihnen zu Gebot stehenden, Mittel zur schnellen Ausbreitung des Schriftchens würden der hochwichtigen Sache sehr beförderlich sein. Haben Sie die Gewogenheit, mich, sobald es Ihre Verhältniße erlauben, mich mit einer Antwort zu beehren. Vergeben Sie diese lange Schreiberei. Mit ausgezeichneter hochachtung

Georgius.

Alles, was Sie an mich gelangen lassen wollen, werde ich richtig erhalten unter der Adresse: An Herrn Otto, Privatgelehrter

in Baireuth
in Baireuth.

Zitierhinweis

Von Georg Christian Otto an das Landes-Industrie-Comptoir. Bayreuth, 2. August 1817, Sonnabend. In: Digitale Edition der Briefe aus Jean Pauls Umfeld, bearbeitet von Selma Jahnke und Michael Rölcke (2020–). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/umfeldbriefbrief.html?num=JP-UB0016


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Textgrundlage

H: GSA, 6/587
2 Bl. 4°, 4 S. Auf S. 1 aoR vfrH ergänzt: Georgius.